Eurol Specialty Racing Brake Fluid
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Hochleistungsbremsflüssigkeit für Rennsportanwendungen
Die Eurol Specialty Racing Brake Fluid ist eine vollsynthetische Rennbremsflüssigkeit, die auf der Eurol SYNGIS-Technologie basiert. Diese Additivtechnologie gewährleistet eine hohe Leistung und einen unübertroffenen Schutz vor Verschleiß unter extremsten Bedingungen. Entwickelt für den Einsatz im Wettbewerb. Sie ist für alle hydraulischen Bremssysteme von Rallye- und Rennfahrzeugen zugelassen, die eine Bremsflüssigkeit auf Glykolbasis benötigen. Hervorragend geeignet für die Verwendung mit bremsbasierten Torque-Vectoring-Systemen. Eurol Specialty Racing Brake Fluid wurde bereits erfolgreich eingesetzt in der WTCR mit Comtoyou Racing.
Eurol Specialty Racing Brake Fluid
Sicherheitsdatenblatt
gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 Ausgabedatum: 23-11-2020 Überarbeitungsdatum: 11-6-2024 Ersetzt: 6-6-2024 Version: 3.1
Produktform : Gemisch
Produktname : Eurol Specialty Racing Brake Fluid
Produktcode : S099006
Produktgruppe : Handelsprodukt
Kategorie Hauptverwendung : Industrielle verwendung,Gewerbliche Verwendung,Verwendung durch verbraucher Verwendung des Stoffes/des Gemischs : Bremsfluessigkeit.
Eurol B.V. Energiestraat 12 NL−7442 DA Nijverdal The Netherlands
Tel: +31 548 615 165
reach@eurol.com − www.eurol.com
Notrufnummer : Rund um die Uhr-Rufnummer des Transport-Notrufs +31 88 303 7598
Sicherheitsdatenblatt
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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1.1. Produktidentifikator
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gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 Ausgabedatum: 23-11-2020 Überarbeitungsdatum: 11-6-2024 Ersetzt: 6-6-2024 Version: 3.1
Produktform : Gemisch
Produktname : Eurol Specialty Racing Brake Fluid
Produktcode : S099006
Produktgruppe : Handelsprodukt
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
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1.2.1.Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmtKategorie Hauptverwendung : Industrielle verwendung,Gewerbliche Verwendung,Verwendung durch verbraucher Verwendung des Stoffes/des Gemischs : Bremsfluessigkeit.
1.2.2.Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
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Eurol B.V. Energiestraat 12 NL−7442 DA Nijverdal The Netherlands
Tel: +31 548 615 165
reach@eurol.com − www.eurol.com
1.4. Notrufnummer
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Notrufnummer : Rund um die Uhr-Rufnummer des Transport-Notrufs +31 88 303 7598
Land/Region | Organisation/Firma | Anschrift | Notrufnummer | Anmerkung |
Belgien | Centre Anti-Poisons/Antigifcentrum c/o Hôpital Militaire Reine Astrid | Rue Bruyn 1 1120 Brüssel |
+32 70 245 245 | Bitte rufen Sie bei dringenden Fragen zu Intoxikation 070 245 245 an (kostenlos 24/7). Wenn nicht erreichbar: 02 264 96 30 (Standard-Gebühr) |
Deutschland | Giftnotruf der Charité - Universitätsmedizin Berlin CBF, Haus VIII (Wirtschaftgebäude), UG |
Hindenburgdamm 30 12203 |
+49 (0) 30 19240 | |
Luxemburg | Centre Anti-Poisons/Antigifcentrum c/o Hôpital Central de la Base - Reine Astrid | Rue Bruyn 1 1120 |
+352 8002 5500 | Kostenlose Telefonnummer, rund um die Uhr erreichbar Experten beantworten alle dringenden Fragen zu gefährlichen Produkten auf Französisch, Holländisch und Englisch |
Österreich | Vergiftungsinformationszentrale | Stubenring 6 1010 Wien |
+43 1 406 43 43 |
Land/Region | Organisation/Firma | Anschrift | Notrufnummer | Anmerkung |
Schweiz | Tox Info Suisse | Freiestrasse 16 8032 Zürich |
145 +41 44 251 51 51 |
(aus dem Ausland: +41 44 251 51 51) Auskunft: +41 44 251 66 66 |
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
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2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
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Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 H361fd Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
2.2. Kennzeichnungselemente
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme (CLP) :GHS08
Signalwort (CLP) : Achtung
Enthält : tris[2-[2-(2-methoxyethoxy)ethoxy]ethyl] orthoborate
Gefahrenhinweise (CLP) : H361fd - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im
Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Kindergesicherter Verschluss : Nicht anwendbar
Tastbarer Gefahrenhinweis : Anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
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Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung : Greift bestimmte Formen von Plastik, Gummi und Beschichtungen an. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII
Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.1. Stoffe
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Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Name | Produktidentifikator | % | Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] |
tris[2-[2-(2-methoxyethoxy)ethoxy]ethyl] orthoborate | CAS-Nr.: 30989-05-0 EG-Nr.: 250-418-4 REACH-Nr.: 01-2119462824- 33 |
≥ 50 | Repr. 2, H361fd |
Amines, C12-14-alkyldimethyl | CAS-Nr.: 84649-84-3 EG-Nr.: 283-464-9 REACH-Nr.: 01-2119485584- 26 |
< 0,1 | Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=500 mg/kg Körpergewicht) Skin Corr. 1B, H314 Aquatic Acute 1, H400 (M=10) Aquatic Chronic 1, H410 |
2-(2-Methoxyethoxy)ethanol; Diethylenglykolmonomethylether Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (AT, BE, FR, DE, LU); Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt |
CAS-Nr.: 111-77-3 EG-Nr.: 203-906-6 EG Index-Nr.: 603-107-00-6 REACH-Nr.: 01-2119475100- 52 |
< 0,1 | Repr. 1B, H360D |
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte: | ||
Name | Produktidentifikator | Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (%) |
2-(2-Methoxyethoxy)ethanol; | CAS-Nr.: 111-77-3 | (3 ≤ C ≤ 100) Repr. 1B, H360D |
Diethylenglykolmonomethylether | EG-Nr.: 203-906-6 | |
EG Index-Nr.: 603-107-00-6 | ||
REACH-Nr.: 01-2119475100- | ||
52 |
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1.Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein : BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen : Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt : Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt : Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken : Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2.Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen nach Einatmen : Bei normaler Umgebungstemperatur ist das Einatmen dieses Produktes aufgrund seinesniedrigen Dampfdrucks unwahrscheinlich. Das Einatmen von thermischen Zersetzungsprodukten in Form von Dampf, Nebel oder Rauch kann gesundheitsschädlich sein.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt : Bei kurzem oder gelegentlichem Hautkontakt sind Hautprobleme unwahrscheinlich. Bei
längerer oder wiederholter Einwirkung kann die Haut jedoch entfetten und Dermatitis entstehen. Hochdruckinjektion von Produkt in die Haut kann zu lokaler Nekrose führen, wenn das Produkt nicht chirurgisch entfernt wird.
Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt : Bei unbeabsichtigtem Augenkontakt ist mehr als vorübergehendes Stechen oder Rötung
unwahrscheinlich.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken : Schlechter Geschmack. Bei versehentlichem Verschlucken kleiner Mengen sind Schäden
unwahrscheinlich. Größere Mengen können zu Übelkeit und Durchfall führen.
Symptome/Wirkungen nach intravenöser Verabreichung
: Unbekannt.
: Unbekannt.
4.3.Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1. Löschmittel
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Geeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
Ungeeignete Löschmittel : Keinen starken Wasserstrahl benutzen. Verwendung eines festen Wasserstrahls kann zur Ausbreitung des Brandes führen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
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Brandgefahr : Bei der Verbrennung entstehen: CO, CO2.
Explosionsgefahr : Bei normaler Verwendung besteht keines Brand-/ Explosionsgefahr. Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall : Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
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Brandschutzvorkehrungen : Brandabschnitt nicht ohne ausreichende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz
betreten.
Löschanweisungen : Zur Kühlung exponierter Behälter einen Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen. Schutz bei der Brandbekämpfung : Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben : Eindringen von Löschwasser in die Umwelt vermeiden (verhindern). Das getränkte Material aufnehmen und in gekennzeichneten Behältern vorschriftsmäßig entsorgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
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Allgemeine Maßnahmen : Bereich mit verschüttetem Material kann rutschig sein. Boden- und Wasserverunreinigung vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.
6.1.1.Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung : Bei hohem Hautkontaminationsrisiko (z.B. beim Reinigen von verschüttetem Material oder bei Spritzgefahr) werden chemikalienbeständige Schürzen und/oder undurchdringliche chemische Anzüge und Stiefel erforderlich sein. Schutzkleidung benutzen.Notfallmaßnahmen : Verunreinigten Bereich lüften.
6.1.2.Einsatzkräfte
Schutzausrüstung : Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".Notfallmaßnahmen : Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
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Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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Zur Rückhaltung : Große Mengen: Produkte, die in großen Mengen verschüttet wurden, mit Erde oder Sand zurückhalten.
Reinigungsverfahren : Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen. Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen.
Sonstige Angaben : Stoffe oder Restmengen in fester Form einer zugelassenen Anlage zuführen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
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Weitere Angaben siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
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Zusätzliche Gefahren beim Verarbeiten : Leere Behälter mit Rückständen des Produkts (Feststoffen, Flüssigkeiten und/oder
Dämpfen) können eine Gefahr darstellen. Nicht unter Druck setzen, schneiden, schweißen, hartlöten, löten, bohren, schleifen oder den Behälter der Hitze, Flammen, Funken, statischer Elektrizität oder anderen Zündquellen aussetzen. Es besteht Explosionsgefahr mit möglichen Verletzungen oder Todesfolgen. Leere Behälter sollten vollständig geleert, richtig verschlossen und sofort an eine Wiederaufarbeitungsstelle gegeben oder sachgerecht entsorgt werden.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung : Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen
einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Hygienemaßnahmen : Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Technische Maßnahmen : Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Lagerbedingungen : Unter Verschluss aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Unverträgliche Produkte : Reagiert sehr aktiv mit staken Oxydationsmitteln und Säuren.
Maximale Lagerdauer : 1 Jahr
Lagertemperatur : ≤ 40 °C
Zusammenlagerungsinformation : Fernhalten von: Oxidationsmittel. Starke Säuren.
Lager : Bei Umgebungstemperatur aufbewahren. Besondere Vorschriften für die Verpackung : Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
7.3. Spezifische Endanwendungen
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Bremsfluessigkeit.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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8.1. Zu überwachende Parameter
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8.1.1 Nationale Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition und biologische Grenzwerte
2-(2-Methoxyethoxy)ethanol; Diethylenglykolmonomethylether (111-77-3) | |
EU - Richt-Arbeitsplatzgrenzwert (IOEL) | |
Lokale Bezeichnung | 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol |
IOELV TWA (mg/m³) | 50,1 mg/m³ |
IOELV TWA (ppm) | 10 ppm |
IOELV STEL (mg/m³) | 10 mg/m³ |
Bemerkungen | Skin |
Rechtlicher Bezug | COMMISSION DIRECTIVE 2006/15/EC |
Österreich - Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz | |
Lokale Bezeichnung | 2-(2-Methoxyethoxy)-ethanol |
MAK [mg/m³] | 50,1 mg/m³ |
MAK [ppm] | 10 ppm |
Anmerkung (AT) | H. Fortpflanzungsgefährdend: d |
Rechtlicher Bezug | BGBl. II Nr. 156/2021 |
Belgien - Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz | |
Lokale Bezeichnung | 2-(2-Méthoxyéthoxy)éthanol # 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol |
2-(2-Methoxyethoxy)ethanol; Diethylenglykolmonomethylether (111-77-3) | |
Limit value [mg/m³] | 50,1 mg/m³ |
Limit value [ppm] | 10 ppm |
Anmerkung (BE) | D: la mention “D” signifie que la résorption de l’agent, via la peau, les muqueuses ou les yeux, constitue une partie importante de l’exposition totale. Cette résorption peut se faire tant par contact direct que par présence de l’agent dans l’air. # D: de vermelding “D” betekent dat de opname van het agens via de huid, de slijmvliezen of de ogen een belangrijk deel van de totale blootstelling vormt. Deze opname kan het gevolg zijn van zowel direct contact als zijn aanwezigheid in de lucht. |
Rechtlicher Bezug | Koninklijk besluit/Arrêté royal 11/05/2021 |
Frankreich - Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz | |
Lokale Bezeichnung | 2-(2-Méthoxyéthoxy)éthanol |
VME [mg/m³] | 50,1 mg/m³ |
VME [ppm] | 10 ppm |
Note (FR) | Valeurs règlementaires indicatives; risque de pénétration percutanée; substance classée toxique pour la reproduction de catégorie 2 |
Rechtlicher Bezug | Arrêté du 30 juin 2004 modifié (réf.: INRS ED 984, 2016) |
Deutschland - Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz (TRGS 900) | |
Lokale Bezeichnung | 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol |
Arbeitsplatzgrenzwert (mg/m³) | 50 mg/m³ |
Arbeitsplatzgrenzwert (ppm) | 10 ppm |
Anmerkung (TRGS 900) | EU - Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Abweichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich); Y - Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden; H - hautresorptiv; 11 - Summe aus Dampf und Aerosolen |
Rechtlicher Bezug | TRGS900 |
Luxemburg - Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz | |
Lokale Bezeichnung | 2-(2-méthoxyéthoxy)éthanol |
OEL TWA (mg/m³) | 50,1 mg/m³ |
OEL TWA (ppm) | 10 ppm |
Anmerkung | Peau |
Rechtlicher Bezug | Mémorial A Nº 226 de 2021 concernant la protection de la sécurité et de la santé des salariés contre les risques liés à des agents chimiques sur le lieu de travail |
- Empfohlene Überwachungsverfahren
8.1.3.Freigesetzte Luftverunreinigungen
Keine weiteren Informationen verfügbar8.1.4.DNEL- und PNEC-Werte
Keine weiteren Informationen verfügbar8.1.5.Control banding
Keine weiteren Informationen verfügbar8.2.Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1.Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.8.2.2.Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung:
Handschuhe. Bei Spritzgefahr: Schutzbrille. Ein Augenschutz sollte nur notwendig sein, wo Flüssigkeiten verspritzt oder gespritzt werden könnten.Persönliche Schutzausrüstung - Symbol(e):
- Augen- und Gesichtsschutz Augenschutz:
Augenschutz | |||
Typ | Einsatzbereich | Kennzeichnungen | Norm |
Sicherheitsbrille | mit Seitenschutz | EN 166 |
8.2.2.2.Hautschutz
Haut- und Körperschutz:Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
Handschutz:
SchutzhandschuheHandschutz | |||||
Typ | Material | Permeation | Dicke (mm) | Durchdringung | Norm |
Einweghandschuhe | Nitrilkautschuk (NBR), Butylkautschuk, Naturkautschuk, Polyvinylchlorid (PVC) | 6 (> 480 Minuten) | EN ISO 374 |
8.2.2.3.Atemschutz Atemschutz:
Atemschutz tragen8.2.2.4.Thermische Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar8.2.3.Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.Begrenzung und Überwachung der Verbraucherexposition:
PVC Handschuhe. Schutzhandschuhe aus Nitrilgummi. Schutzhandschuhe aus Butylgummi.Sonstige Angaben:
Produktgetränkte Lappen nicht in die Taschen der Kleidung stecken. Hände nicht mit bereits gebrauchten Tüchern reinigen. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände und andere exponierte Körperstellen mit milder Seife und Wasser waschen. Während der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
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9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Aggregatzustand : Flüssig
Farbe : Bernsteinfarben.
Aussehen : Ölig. Flüssigkeit.
Geruch  
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